13/04/2019

Patentrechtsverletzung auf der Bauma 2019: SCHWING-Stetter erwirkt einstweilige Verfügung gegen Mitbewerber

SCHWING-Stetter hat einem Mitbewerber wegen Patentverletzung untersagt, die Technologie aus dem Patent in seinen Produkten auf der laufenden bauma 2019 weiterhin auszustellen. Die Untersagungsverfügung, zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung bereits am Freitagmittag durch einen Gerichtsvollzieher überstellt, beinhaltete unter anderem die Aufforderung, die betreffende Fahrzeugkomponente sowie sämtliche Fahrzeuge, in denen diese verbaut wurde, bis zum Freitagabend vom Ausstellungsstand zu entfernen. Zudem wurde angeordnet, das Produkt in dieser Form ab sofort deutschlandweit weder zu bewerben noch an Dritte zu veräußern. Der betroffene Mitbewerber, ein Fahrmischer-Hersteller aus dem europäischen Ausland, ist der Verfügung im Rahmen des gesetzten Zeitfensters nicht nachgekommen. SCHWING-Stetter prüft derzeit, die Angelegenheit nunmehr im Wege der gerichtlichen Inanspruchnahme zu klären.

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